Rauchmelderpflicht in Bayern
Zusammenfassung:
- für Neu- und Umbauten ab dem 1.1.2013
- für bestehende Wohnungen bis 31.12.2017
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
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